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Softwarelizenzvereinbarungen (SLV)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

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          Aus der Praxis für die Praxis! 

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    der Lührs Gerätebau GmbH

    I. Geltung dieser AGB

    1. Für alle Verträge mit der Lührs Gerätebau GmbH - nachfolgend LGB genannt - sowie Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen LGB - Verbrauchern gemäß § 13 BGB und Kaufleuten (nachfolgend Kunden genannt) - gelten die nachstehenden AGB.

    Änderungen bleiben vorbehalten.

    2. Entgegenstehende AGB des Kunden verpflichten LGB nicht.

    Diese AGB gelten auch dann, wenn LGB in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringt.

    II. Vertragsabschluß

    1. Der Kunde ist an seine Bestellung fünf (5) Wochen gebunden. Sämtliche, auch durch Mitarbeiter von LGB aufgenommene Bestellungen und spätere Änderungen abgeschlossener Verträge werden nur durch schriftliche Auftragsbestätigung von LGB (im Folgenden AB genannt) oder durch Ausführung einer bestellten Leistung wirksam. Sonstiges Verhalten oder Schweigen begründet keine Verpflichtung von LGB. Der Vertragsinhalt wird allein durch den Text der AB bestimmt.

    2. Mitarbeiter von LGB sind nicht befugt, von dem Erfordernis der AB abzusehen oder inhaltlichabweichende Zusagen zu machen.

    3. Die AB von LGB ist für den Umfang des gesamten Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt vorbehaltlich kurzfristig schriftlich vorgebrachter Einwendungen des Kunden einen Vertragsschluss.

    III. Pflichten der Firma LGB

    1. Zur Beratung des Kunden ist LGB nicht verpflichtet. Bedarf die vereinbarte Leistung näherer Bestimmung, so wird LGB diese unter Berücksichtigung ihrer eigenen und der erkennbaren Belange des Kunden vornehmen.

    2. Die Einhaltung von Terminen durch LGB setzt voraus - und der Kunde gerät in Annahmeverzug – wenn sich der Versand der Ware infolge vom Kunden zu vertretender Umstände verzögert;

    3. LGB ist erst zur Leistung verpflichtet, wenn der Kunde vereinbarte Anzahlungen geleistet hat und alle sonstigen ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt wurden.

    4. Im Falle der vom Kunden zu vertretender Nichterfüllung seiner Pflichten bleiben LGB' s weitergehende Rechte unberührt.

    6. Bei verkaufter Ware geht die Gefahr unabhängig davon, wer die Beförderung durchführt, mit der Verladung auf den Kunden über. )1* Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird auf seine Kosten eine Transportversicherung für den Liefergegenstand abgeschlossen.

    7. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.

    In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger, von LGB nicht zu vertretende Hindernisse wird die Lieferzeit angemessen verlängert.

    8. LGB ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, Verpackungsmaterial von dem Kunden zurückzunehmen. Der Kunde hat die bei ihm verbliebene Verpackung auf eigene Kosten zu entsorgen und stellt LGB insoweit von ordnungsbehördlichen Pflichten frei. Dies gilt unabhängig davon, ob die Verpackung gesondert in Rechnung gestellt wird oder nicht.

    9. Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung - die infolge LGB` s Verschuldens entstanden ist - Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche 0,5%, insgesamt aber höchstens 5% des Lieferwertes. Das Recht des Kunden auf Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. Im Übrigen wird der Schadensersatz auf das Zweifache des Auftragswertes begrenzt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

    IV. Preis und Zahlung

    1. Der Zahlungsanspruch ist nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt fällig.

    2. Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

    3. Zahlungen sind grundsätzlich in EURO ohne Abzug und spesenfrei zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei LGB maßgebend. Dies gilt auch im Falle einer Skontovereinbarung.

    4. LGB ist berechtigt, eingehende Zahlungen nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts zustehender Ansprüche zu verrechnen. Diese Regelung gilt auch im Falle der Zahlung aufgrund Erfüllungsverlangen des Insolvenzverwalters gem. § 103 InsO.

    5. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde - ungeachtet des Ersatzes weitergehender Schäden - für jede Mahnung eine Bearbeitungspauschale von 10 EURO, die Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung sowie Zinsen gemäss §288 II BGB.

    6. Bei Zahlungsrückstand des Kunden oder bei anderen ernsthaften Anzeichen einer Zahlungsgefährdung ist LGB vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, für bereits ausgeführte Lieferungen sofortige Zahlung und für künftige Lieferungen nach eigener Wahl Vorauskasse oder Zahlung bei Lieferung zu verlangen. Alternativ kann LGB die Stellung ausreichender Sicherheiten verlangen.

    7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von LGB werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch des Kunden aus eigenem Recht begründet ist und entweder rechtskräftig festgestellt, von LGB anerkannt oder unbestritten ist.

    8. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückbehaltung der Zahlung und zur Erhebung von Einreden sind ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht geltend machen kann, LGB habe ihre Pflichten aus dem gleichen Vertragsverhältnis wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten.

    V. Eigentumsvorbehalt

    1. Gelieferte Ware bleibt Eigentum (Vorbehaltsware) der LGB, bis der Kunde sämtliche Forderungen der LGB aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen erfüllt hat.

    2. Gestattet LGB dem Kunden, von ihm akzeptierte Wechsel bei seiner Bank einzureichen, gilt LGB’ s Forderung erst als erfüllt, wenn für LGB die Haftung als Aussteller des Wechsels erloschen ist.

    3. Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt von LGB offen zu legen und in der Weise weiterzuleiten, dass LGB Vorbehaltseigentümer bleibt. Forderungen aus Weiterverkauf werden hiermit an LGB abgetreten. Erlöse aus Weiterverkauf gelten als für LGB vereinnahmt und sind an LGB abzuführen, soweit LGB fällige Forderungen hat.

    4. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware im Sinne des § 950 BGB erfolgt für LGB, ohne LGB zu verpflichten. Wird Vorbehaltsware mit anderen, LGB nicht gehörenden Sachen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch das Eigentum der LGB, geht (Mit-)Eigentum des Kunden an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zum Zeitpunkt der Vermischung auf LGB über; der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für LGB. Bei Verbindung mit Eigentum Dritter erwirbt LGB Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

    5. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde LGB unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen.

    6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LGB berechtigt, die gelieferten Gegenstände zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch LGB liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, LGB hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

    7. LGB verpflichtet sich, gegebene Sicherheiten freizugeben wenn und soweit deren Wert 120% der LGB Forderung übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt LGB.

    8. Der Kunde erkennt an, dass die von LGB gelieferten Anlagen/Geräte weder mit dem Grundstück des Kunden noch mit dem Gebäude als verbunden gelten.

    VI. Gewährleistung, Haftung

    1. LGB leistet dem Kunden bei Vorliegen eines Mangels der Sache Gewähr nach folgenden Maßgaben:

    2. Die von LGB geschuldete Beschaffenheit der Sache sowie die Menge richten sich abschließend nach den Angaben in der AB. Öffentliche Äußerungen von LGB oder von Mitarbeitern von LGB oder Dritten zur geschuldeten Ware sind bei der Bestimmung der Beschaffenheit der geschuldeten Leistung nicht zu berücksichtigen. Die Mitarbeiter von LGB sind nicht berechtigt, außerhalb der AB Garantieerklärungen, Beschaffenheitsangaben oder Angaben zur Wirtschaftlichkeit abzugeben.

    3. LGB übernimmt eine Garantie (§ 443 BGB) ausschließlich dann, wenn diese in der AB aufgeführt ist. Anderweitige Erklärungen von LGB oder Mitarbeitern von LGB stellen in keinem Falle eine Garantie dar.

    4. Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gegen LGB ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seine gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten verletzt hat. )*

    5. Mängel von Teillieferungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.

    6. Nimmt der Kunde Mängelbeseitigungsversuche selbst vor, ohne dass LGB zuvor eine fruchtlos abgelaufene angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde, entfällt die Gewährleistung durch LGB.

    7. Bei berechtigten Beanstandungen wird LGB nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Kunde zur Minderung bzw. zum Rücktritt berechtigt.

    8. Schadensersatzansprüche gegen LGB bestehen nur insoweit, als der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden ist. Das gilt auch für den Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 284 BGB. Die Rechte des Kunden aus §§ 283, 311 a BGB sowie dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schadensersatzansprüchen im Sinne des § 309 Nr. 7 a BGB bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, LGB auf besondere Schadensrisiken vor Vertragsschluss schriftlich hinzuweisen.

    Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen und Sachschäden (hier auch sekundäre) sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

    Nicht bestimmungsgemäße Verwendung, eigenmächtiges Verändern oder unsachgemäße Reparatur Montage und Betreiben einer Anlage,

    Betreiben einer Anlage bei defekten Sicherheitseinrichtungen und/oder nicht ordnungsgemäß angebrachten und/oder nicht funktionierenden Sicherheits- oder Schutzvorrichtungen,

    Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.

    9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. § 479 BGB bleibt unberührt.

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung, natürlichen Verschleiß oder unsachgemäßen Einbau bzw. Gebrauch und mangelnde oder falsche Pflege sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma Lührs Gerätebau GmbH nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind.

    10. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LGB.

    VII. Rücktritt

    Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist LGB berechtigt, ersatzlos von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung dieser AGB widerspricht, wenn die Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen gegenüber LGB oder Dritten nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat, wenn LGB nach Vertragsschluss Informationen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden erhält, wenn LGB unverschuldet selbst nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird oder wenn LGB die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen und der bei Vertragsschluss erkennbaren, berechtigten Belange des Kunden sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistung zumutbar sind.

    VIII. Sonstige Regelungen

    1. LGB ist berechtigt, die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und zu verarbeiten.

    2. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich LGB alle Urheber-, sonstigen gewerbliche Schutzrechte - sowie Rechte aus Know-how vor. Sie dürfen nur wie bestimmt genutzt werden.

    IX. Allgemeine Vertragsgrundlagen

    1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht

    2. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Lührs Gerätebau GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Rehden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Lührs Gerätebau GmbH ist Diepholz. Dieses gilt auch für Klagen der Firma Lührs Gerätebau GmbH gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    X. Verbraucher

    Handelt es sich bei einem Kunden um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB wird folgende Wiederrufserklärung Bestandteil der AGB / des Kaufvertrags:

    Widerrufsbelehrung:

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.

    Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

    Der Widerruf ist zu richten an:

    Lührs Gerätebau GmbH

    Am Langen Lande 4

    49453 Rehden

    E-Mail: email@lgbgmbh.de

    Fax    : 05446-2330

    Widerrufsfolgen:

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück-zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

    Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht - oder teilweise nicht - oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.

    [Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist].

    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

    Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

    )* gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB | 1 Verpackungs- und Versandkosten trägt hier der Verkäufer.

     

    Ende der Widerrufsbelehrung ____ ENDE AGB Stand: 01.09.2011 _______________________

     

 

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              VOLUMETER-FÜTTERUNG - SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

    BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDE SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG GENAU DURCH. MIT INSTALLATION ODER VERWENDUNG DER SOFTWARE IN JEGLICHER WEISE STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH ZU. FALLS SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN.

    DIE SOFTWARE DARF AUSSCHLIESSLICH AUF EINEM EINZIGEN COMPUTERSYSTEM (COMPUTER) VERWENDET WERDEN. SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE-INSTALLATIONSDATEI NICHT AN DRITTE WEITERREICHEN.

    DIE SOFTWARE DARF AUSSCHLIESSLICH AUF VON DURCH LÜHRS GERÄTEBAU GMBH VERIFIZIERTEN UND BEREITGESTELLTEN COMPUTERSYSTEMEN VERWENDET WERDEN. ABWEICHUNGEN HIERVON SIND NUR NACH SCHRIFTLICHER GENEHMIGUNG DURCH LÜHRS GERÄTEBAU GMBH IN EINZELFÄLLEN MÖGLICH.

     §1 Gegenstand der Vereinbarung

    Diese Vereinbarung bezieht sich auf Computerprogramme, Spezifikationen von Computerprogrammen und Benutzerdokumentationen, im Folgenden "Software" genannt.

    • Der Nutzer ist berechtigt, die Software kostenlos zu benutzen.
    • Die Software wurde nach den neuesten technischen Standards entwickelt. Herr Siegfried Biste, "Autor" dieser Software, betont im Auftrag der Lührs Gerätebau GmbH, dass die neuesten technischen Standards keinesfalls die fehlerfreie Funktion der Software in allen Anwendungen und Kombinationen garantieren.
    • Lührs Gerätebau GmbH bietet die Software ausschließlich - mit separaten Lizenzschlüssel - vorinstalliert und auf Datenträger an. Verbesserungen (Updates) ggf. auch zum Download von ihrem Server http://www.lgbgmbh.de. Dabei ist Lührs Gerätebau GmbH dann nicht verantwortlich für den Transfer vom Server zum Computer des Benutzers.

     

    §2 Anwendungsgebiet

    Lührs Gerätebau GmbH räumt dem Erwerber der Software genau ein (1), nicht-exklusives, persönliches Recht ("Lizenz") ein, die Software auf genau einem Computersystem an genau einem Ort zu benutzen. Dies ist im Folgenden näher beschrieben:

    • Die Software darf auf genau einem Computersystem installiert und auf diesem die Software in den Arbeitsspeicher geladen werden, um es auszuführen.
    • Die Software darf ausschließlich für den Einsatz der VoluMeter Fütterung benutzt werden. Ebenso darf die Software nicht in einem privaten Büro und/oder für andere - kommerzielle oder auch geschäftliche - als dem bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden.
    • Von der Software darf genau eine Sicherungskopie erstellt werden, welche ausschließlich Sicherungs-zwecken dient.

     

     §3 Besondere Einschränkungen

     Im Besonderen ist es dem Benutzer untersagt:

    • Die Software als Ganzes oder teilweise, mit Ausnahme der in § 2, 3 beschriebenen Möglichkeit, sowohl mittels des gleichen Mediums als auch auf anderen Medien zu vervielfältigen.
    • Die einzelnen Komponenten der Software zu trennen, um sie auf mehr als einem Computersystem zu nutzen.
    • Die Software abzuändern, zu übersetzen, zu dekompilieren, zu depaktieren oder Werke zu erstellen, die von der Software abgeleitet werden oder diese beinhalten.
    • Die Software an Dritte weiterzugeben, zu vermieten oder zu verleasen. Dies gilt auch für Kopien der Software. Einzige Ausnahme: Verkauf/Verleasung der gesamten VoluMeter-Fütterung.
    • Die Software oder Kopien der Software an Dritte zu verkaufen. Die Software darf nicht auf kommerziellen Datenträgern (zum Beispiel Software-Sampler-CDs, Shareware-CDs, OEM-Versionen) ohne Erlaubnis der Lührs Gerätebau GmbH verbreitet werden.

     

    §4 Vertrieb von Rechten

    • Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle daraus resultierenden Rechte sind Eigentum der Lührs Gerätebau GmbH. Das Urheberrecht schützt besonders die Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Formen der Darstellung innerhalb der Software.
    • Dem Erwerber der Software wird ausschließlich die individuelle, bestimmungsgemäße Nutzung der Software gewährt. Dies impliziert nicht die Übertragung jeglicher Rechte an der Software selbst. Die Lührs Gerätebau GmbH behält alle Rechte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verwendung vor.

     

     §5 Dauer der Vereinbarung

    • Diese Vereinbarung wird für eine unbestimmte Zeit geschlossen. Das Recht des Benutzers, die Software zu benutzen, endet automatisch ohne Kündigung bei Nichteinhaltung einer der Bedingungen dieser Vereinbarung.
    • Bei Beendigung der Nutzungsrechte ist der Benutzer verpflichtet, die Software von dem Computersystem zu entfernen (zu deinstallieren). Weiterhin ist der Benutzer verpflichtet, alle Kopien der Software zu vernichten. Dies schließt alle Kopien, modifizierten Kopien und alles Schriftliche ein.

     

    §6 Gewährleistung

    • Das Recht zur Nutzung der Software wird dem Benutzer kostenfrei gewährt. Daher ist es nicht Gegenstand jeglicher gesetzlicher Geschäfts- oder Gewährleistungsregelungen. Der Benutzer muss die Software in seiner gegenwärtigen Form akzeptieren und kann daher keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.

     

     §7 Haftung

    • Der Autor in Verbindung mit Lührs Gerätebau GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.

     

     §8 Verpflichtung zur Schadensbegrenzung

    • Der Benutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, regelmäßige Sicherungen seiner Daten zu erstellen. Wird dies nicht erfüllt, führt dies zum Bruch der Verpflichtung zur Schadensbegrenzung und die Lührs Gerätebau GmbH kann nicht für Folgeschäden verantwortlich gemacht werden.
    • Der Benutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Software nicht entgegen ihren Verwendungszweck, in gefährlichen Umgebungen mit unbedingter Hochverfügbarkeit und Fehlerfreiheit zu verwenden. (Zum Beispiel: Hochriskante Aktivitäten wie der Betrieb von Atomkraftwerken, Verteidigungssystemen, Flugnavigationssystemen oder Kommunikationssystemen oder lebenserhaltenden Systemen). Eine Missachtung dieser Bedingung führt zum Bruch der Verpflichtung und Lührs Gerätebau GmbH kann nicht für Folgeschäden verantwortlich gemacht werden.

     

    §9 Vertragsänderungen und schützende Klausel

    • Diese Nutzungsbedingungen finden jeweils in der auf der Internetseite http://www.lgbgmbh.de gegenwärtig veröffentlichten aktuellen Formulierung Anwendung.
    • Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen, sowie die AGB`s der Lührs Gerätebau GmbH stellen auch einen Teil der Vereinbarung dar, wenn sie sich von denen des Benutzers unterscheiden, das ebenso wenn Lührs Gerätebau GmbH nicht ausdrücklich diesen widersprochen hat.

     

     §10 Gerichtsstand, anwendbares Recht

    • Auf dieses Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Diepholz.

     

     §11 Schlussbestimmungen

    • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

                                                                                                                                                                                                                                                

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